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Wir über uns

Seit über 30 Jahren gibt es bereits die Fahrschule Henke in Bonn. Sollten Sie Fragen rund um den Führerschein haben, kommen Sie in der Fahrschule vorbei und wir besprechen die Einzelheiten persönlich.

  • Fahrerlaubnis Klasse B (auch auf Automatik)
  • Aufbauseminar für Fahranfänger in der Probezeit
  • Übungsstunden für Senioren oder Wiedereinsteiger 

Fahrschule Henke
53229 Bonn-Vilich Müldorf
Am Herrengarten 39b


Info und Anmeldung
Montag und Mittwoch von 17.00 bis 19.00 Uhr
Samstag von 10.00 bis 12.00 Uhr

Theoretischer Unterricht
Montag und Mittwoch ab 19.00 Uhr oder jederzeit nach Vereinbarung

Telefon
0171 332 40 56 oder info@fahrschulehenke.de

 

 
    

Anmeldung bei der Fahrschule

Bereits sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters kann man sich bei der Fahrschule anmelden und mit der Ausbildung beginnen.

Für die Anmeldung benötigt man folgende Unterlagen:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • eine Einverständniserklärung der Eltern
    (wenn man noch keine 18 Jahre alt ist)

Den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis erhält man von der Fahrschule und er sollte umgehend (frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters) bei der zuständigen Behörde (Hauptwohnsitz) abgegeben werden. 

 

 

  

Antrag auf Erteilung der Klasse B

Die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragt werden. FeV § 21 (4)

Für den Antrag benötigt man folgende Unterlagen:

  • das Antragsformular (erhält man von der Fahrschule)
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepaß
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • einen Sehtest (darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein)
  • eine Schulung in erster Hilfe (entfällt bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis)

Liegen alle Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis vor, hat die Fahrerlaubnisbehörde die Technische Prüfstelle mit der Prüfung zu beauftragen. FeV § 22 (4) 

 

 

  

Begleitetes Fahren ab 17 Jahre

Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeugs von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen genügt, begleitet wird (begleitende Person). FeV § 48a (2)

Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie muss seit mindestens fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein.
  • Sie muss das 30. Lebensjahr vollendet haben.
  • Sie muss zum um Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein. FeV § 48a (5)

Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis Fahrerlaubnis dient. FeV § 48a (3)

 

 

  

Mindestalter

Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B beträgt 18 Jahre. 17 Jahre bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren. FeV § 10 (1) 5  

Bereits sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters kann man sich bei der Fahrschule anmelden und mit der theoretischen und praktischen Ausbildung beginnen.

 

 

   

Theoretische Ausbildung

Mit der theoretischen Ausbildung kann sofort nach der Anmeldung bei der Fahrschule begonnen werden.

Der Umfang des allgemeinen Teils beträgt für die Klasse B mindestens 12 Doppelstunden (90 Minuten). Besitzt der Fahrschüler bereits eine Fahrerlaubnis, so beträgt der Umfang mindestens 6 Doppelstunden. Die Mindestdauer des klassenspezifischen Teils für die Klasse B beträgt mindestens 2 Doppelstunden. FahrschAusbO § 4

Nach Abschluss der Ausbildung hat der Inhaber der Fahrschule oder der verantwortliche Leiter des Ausbildungsbetriebes dem Fahrschüler eine Bescheinigung über die durchgeführte theoretische Ausbildung auszustellen. FahrschAusbO § 6 (2)

 

 

   

Theoretische Prüfung

Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden. FeV § 16 (3)   

Für die theoretische Prüfung benötigt man folgende Unterlagen:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • die Ausbildungsbescheinigung

Bei Ersterteilung der Klasse B müssen 30 Fragen aus dem Fragenkatalog beantwortet werden. Die zulässige Fehlerpunktzahl beträgt 10. Es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 werden falsch beantwortet. Bei Erweiterung einer Klasse auf die Klasse B müssen 20 Fragen aus dem Fragenkatalog beantwortet werden. Die zulässige Fehlerpunktzahl beträgt 6. FeV (Anlage 7) 

Der TÜV soll den Prüfauftrag an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde zurückgeben, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden ist. FeV § 22 (5)

 

 

  

Praktische Ausbildung

Mit der praktischen Ausbildung kann sofort nach der Anmeldung bei der Fahrschule begonnen werden.

Die Anzahl der Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben. Für die Klasse B müssen mindestens 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten gemacht werden. FahrschAusbO (Anlage 4)

Nach Abschluss der Ausbildung hat der Inhaber der Fahrschule oder der verantwortliche Leiter des Ausbildungsbetriebes dem Fahrschüler eine Bescheinigung  über die durchgeführte praktische Ausbildung auszustellen. FahrschAusbO § 6 (2)

 

 

  

Praktische Prüfung

Die praktische Prüfung darf erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung und frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters gemacht werden. FeV § 17 (1)

Für die praktische Prüfung benötigt man folgende Unterlagen:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass 
  • die Ausbildungsbescheinigung

Die Prüfungsdauer für die Klasse B beträgt 55 Minuten. FeV (Anlage 7)

Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Ist das nicht der Fall verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. FeV § 18 (2)

 

 

   

Die Klasse B berechtigt zum Führen von

Kraftfahrzeuge
ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und

Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg und

Anhänger
über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird. FeV § 6 (1)

Fahrzeuge
der Klassen AM und L. FeV § 6 (3)

 


       

FAQ - Fragen und Antworten


       

Kann man den Führerschein Klasse B auch auf Automatik machen?
Ja. In den Führerschein wir die Schlüsselzahl 78 eingetragen (nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe). FeV (Anlage 9) 119


Bieten Sie auch den theoretischen Unterricht als Einzelunterricht an?

Einzeltheorie ist nach Absprache jederzeit möglich.


Machen Sie auch Übungsstunden für Führerscheininhaber?

Übungsstunden für Führerscheininhaber sind jederzeit nach Absprache möglich.

 


       

Sprüche


       

Es ist kein Ding der Unmöglichkeit, dass man die theoretische und praktische Prüfung nicht besteht.
Fahrschüler vor der Prüfung


Vom Gefühl her, hab ich ein gutes Gefühl.
Fabian


       

Fahrschule Henke l 2024